BLAULICHT

„Gefahr für Waldbröler“: Brüder sollen lange Zeit ins Gefängnis

lw; 02.05.2024, 15:47 Uhr
Archivfoto: OA.
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„Gefahr für Waldbröler“: Brüder sollen lange Zeit ins Gefängnis

lw; 02.05.2024, 15:47 Uhr
Waldbröl – Urteil gegen die beiden gewalttätigen Brüder aus dem Irak ist gefallen – Richter bezeichnet sie als „Intensivtäter“.

Von Lars Weber

 

Die beiden irakischen Brüder Hamza und Amir H. (Anm.d.Red.: Namen geändert) werden noch lange Zeit in der JVA verbringen. Dies hat das Jugendschöffengericht um den Vorsitzenden Richter Carsten Becker heute am insgesamt vierten Verhandlungstag entschieden. Nachdem beim vergangenen Termin vor einer Woche bereits die Plädoyers gehalten wurden, wurde nun nur noch das Urteil verkündet. Der 18-jährige Amir H. wurde unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubs und räuberischen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Sein drei Jahre älterer Bruder Hamza H. bekam vier Jahre für Raub mit räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Raub und Diebstahl. Das Gericht folgte damit weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

 

Die Haftbefehle gegen die Brüder blieben bestehen. Zumindest der Verteidiger von Amir H. hatte vergangene Woche gefordert, den Haftbefehl aufzuheben. Dem entsprachen Richter Becker und die Schöffen nicht. Zum einen könne man die Fluchtgefahr nicht ausschließen. Vor allem aber sieht Becker bei beiden die schnelle Wiederholungsgefahr, weshalb es für den 18- und den 21-Jährigen nach dem Prozessende wieder zurück in die JVA Heinsberg ging. Während Hamza H. die Erläuterungen des Richters emotionslos, aber aufmerksam verfolgte, ging das Urteil an Amir H. nicht spurlos vorüber. Er starrte zwar fast durchgängig den Boden des Verhandlungsraums an, musste aber auch zum Taschentuch greifen.

 

Richter Becker bezeichnete beide jungen Männer als Intensivtäter. „Da werden Situationen bewusst herbeigeführt, um Straftaten zu begehen.“ Eine nachvollziehbare Motivation für die Taten sei nicht festzustellen. Einmal reichte es, dass ein Geschädigter den Brüder nichts vom Bier abgeben wollte, ein anderes Mal wollte ein Bekannter Amir H. nicht durch die Gegend fahren, bei einem anderen Fall war das Opfer mit seinem Roller schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Häufig kannten die Angeklagten ihre Opfer gar nicht, sie zogen aber auch ehemalige „Kollegen“ ab, mit denen man kurz vorher eigentlich noch befreundet gewesen war.

 

Vergangene Urteile, die in die heute verhängten Strafen eingeflossen sind, hätten offenkundig keinerlei Abschreckung gehabt, so Richter Becker weiter. Das geht sogar soweit, dass fast sämtliche Taten in einem 300-Meter-Radius zur Waldbröler Polizeiwache oder auch des Amtsgerichts passiert sind. „Sie sind eine Gefahr für die Waldbröler!“ Auch an den Zeugen sei dies abzulesen gewesen. „Diese hatten Angst!“ Bei einem Fall ging die Angst sogar so weit, dass die Eltern ihrem Kind einen Bodyguard engagiert hatten.

 

Besonders kritisch sei die Entwicklung momentan bei Amir: „Das ist zu wenig, was Sie im Gefängnis machen“. Dort müsse er sich besser benehmen und einbringen, um sich Lockerungen beispielsweise bei den Besucherkontakten oder für Freigänge zu verdienen. Sein Bruder sei da weiter. Mit der begonnenen Ausbildung sei dieser auf einem guten Weg. Umso unverständlicher sei es für das Gericht, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass er wieder vor Gericht musste. Zwei Jahre lang habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen. „Und dann 2023: Zack, zack, zack…“ Richter Becker mutmaßte, dass der Alkohol dabei vielleicht nicht unschuldig gewesen sein könnte.

 

Ob die beiden Iraker wirklich kurz vor der Abschiebung stünden, wie die Staatsanwaltschaft beim vorangegangenen Verhandlungstag sagte, vermochte Richter Becker nicht zu sagen. „Das steht in den Sternen.“

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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